Wärmeübergabe beim Kunden

Platzsparend und wartungsfrei


Lösung am Objekt (Beispiel 2-Familienhaus)

  • Kombiventil
  • Plattentauscher mit Wärmeverteilung für Heizung und Warmwasser (z.B. Übergabestation für EFH, 2 Fam.Haus und Kompaktstation)
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  • Übergabestation, Beispiel Zweifamilienhaus
    Übergabestation, Beispiel Zweifamilienhaus
  • Übergabestation, Beispiel EFH
    Übergabestation, Beispiel EFH
  • Übergabestation EFH kompakt
    Übergabestation EFH kompakt



Hinweise für Heizungsintallateure und Kunden

 

   Wichtige Hinweise

für die Anwendung der „Technische Anschluss- Vorschriften“ (TAV) AVARI AG


bei der Installation von Hausstationen

 

Gestützt auf mehrfach festgestellte Mängel an neu erstellten Hausstationen verweisen wir mit Nachdruck auf die TAV wie folgt:

 Die Vorgaben der TAV sind zwingend einzuhalten.

 Wir bitten alle Installateure und Ersteller von Hausstationen folgende Punkte speziell zu beachten:

 - Für jede Hausstation ist eine separate und plombierbare Sicherung 6 Amp. für den Wärmezähler vorzusehen.

 - Es darf keine Hausstation in Betrieb genommen werden, wenn der Wärmezähler nicht angeschlossen und eingeschaltet ist.

 - In den TAV (s. Beilage TAV) sind 2 Manometer mit entsprechenden Absperrhahnen (Direkt-Anzeigeinstrumente) verlangt.

 - Im Primär-Vorlauf ist ein Spülhahn und im Rücklauf ein Entleerhahn mit Verschlusskappe verlangt, um jederzeit den Wärmetauscher spülen zu können.

 - Als Entlüftungen sind Heisswasser-Luftschrauben nach Bedarf vorzusehen.

 - Leder, Hanf und Teflonband werden als Dichtungen nicht zugelassen (siehe Punkt 3.8). Entleerhahnen etc. mit Anschweiss-Enden verwenden.

 - Pressfitting-Systeme werden im AVARI-Netz nicht akzeptiert.

 - Die Maximal- Rücklauf- Temperaturbegrenzungen gemäss TAV (Beilage 1) sind einzuhalten.

 - Sämtliche Schweissungen im AVARI-Netz sind röntgensicher auszuführen (siehe dazu Punkt 4.1).

 - Der Heizungs-Installateur ist für die Einhaltung der TAV verantwortlich.

Die vorgenannten Minimal-Ausrüstungen werden in Zukunft strikte durchgesetzt. Zusatzaufwand, der durch Nicht-Beachtung der TAV für die Firma AVARI anfällt, wird der entsprechenden Installationsfirma in Rechnung gestellt (z. B. Zusatz-Kontrollaufwand, Energiekosten bei Wärmebezug und nicht laufendem Wärmezähler. Dieser Verbrauch wird von der AVARI AG überschläglich berechnet).